Die Metallbau Lamprecht GmbH ist nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet, eine so genannte interne Meldestelle nach Maßgabe der §§ 12-18 Hinweisgeberschutzgesetz einzurichten und vorzuhalten. Dies dient der Einhaltung geltender Rechtsnormen und rechtsethischen Verhaltens. Den Schutz der Hinweisgebenden gewährleisten wir durch die vertrauliche Behandlung ihrer Hinweise.

Aufgabe der internen Meldestelle ist es, so genannte Meldekanäle zu betreiben. Über diese können Beschäftigte sowie Dritte, also beispielsweise Kunden oder Lieferanten, Information über Verstöße melden. Diese Meldungen werden dann von der internen Meldestelle nach einem gesetzlich vorgegebenen Verfahren bearbeitet und erforderlichenfalls werden Folgemaßnahmen durch die interne Meldestelle getroffen. Alle eingehenden Hinweise werden streng vertraulich behandelt und können auch anonym eingereicht werden, sofern dies rechtlich zulässig ist.

Hierzu bedienen wir uns folgender interner Meldekanäle:

Wenn Sie einen Compliance-Verstoß innerhalb unseres Unternehmens melden möchten, klicken Sie bitte folgenden Link: https://lamprecht.crefowhistle.de/. Hinweise auf Compliance-Verstöße werden durch das Hinweisgebersystem der Creditreform Compliance Services GmbH (CCS) in unserem Auftrag bearbeitet.
Weiterführende Informationen zum Ablauf und Funktionalität erhalten Sie hier.