Die Metallbau Lamprecht GmbH ist nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet, eine so genannte interne Meldestelle nach Maßgabe der §§ 12-18 Hinweisgeberschutzgesetz einzurichten und vorzuhalten. Dies dient der Einhaltung geltender Rechtsnormen und rechtsethischen Verhaltens. Den Schutz der Hinweisgebenden gewährleisten wir durch die vertrauliche Behandlung ihrer Hinweise.

Aufgabe der internen Meldestelle ist es, so genannte Meldekanäle zu betreiben. Über diese können Beschäftigte sowie Dritte, also beispielsweise Kunden oder Lieferanten, Information über Verstöße melden. Diese Meldungen werden dann von der internen Meldestelle nach einem gesetzlich vorgegebenen Verfahren bearbeitet und erforderlichenfalls werden Folgemaßnahmen durch die interne Meldestelle getroffen. Alle eingehenden Hinweise werden streng vertraulich behandelt und können auch anonym eingereicht werden, sofern dies rechtlich zulässig ist.

Hierzu bedienen wir uns folgender interner Meldekanäle:

Hinweisgebende können direkt in unseren Geschäftsräumlichkeiten (Teeküche hinter dem Empfang) einen Hinweis in einem eigens dafür eingerichteten Briefkasten einwerfen. Der Zugang zu diesem wird für Mitarbeitende und Dritte gewährleistet. Auf den Standort des Briefkastens wird in den Geschäftsräumlichkeiten hingewiesen.

Außerdem können Sie sich an unseren Ombudsmann wenden. Hierbei handelt es sich um die Rechtsanwaltskanzlei Blenkers, Dinklage & Schneider, Am Schemm 4, 45711 Datteln. Dort ist es möglich Hinweise telefonisch, postalisch, per E-Mail oder auch persönlich einzureichen.